Surfmagazin Sylt
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Skatepark auf Sylt – Herz schlägt Kapital

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Bürger wehren sich… so titelt die lokale Zeitung „Sylter Rundschau“ am 21. Juni 2020. Von Lärm ist in dem Artikel die Rede – von Bürgern, die auf die Barrikaden gehen, weil der Skaterlärm vom Skatepark auf Sylt unerträglich wird. Im Geiste sehe ich Horden von vermummten Menschen, die im fahlen Mondlicht mit Mistgabeln durch den Ort ziehen.

Es sind derer nur drei Personen, die der Öffentlichkeit bekannt sind. Die anderen 16 bleiben lieber anonym. Da muß ich keine Angst haben wegen der Mistgabeln. Namen wurden in dem Artikel auch genannt. Namen, die mittlerweile öffentlich auch nicht mehr fallen. Es verwundert nicht, denn wer geht schon gerne den Weg der direkten Konfrontation. Auf einer kleinen Insel würde dies für noch mehr Ungemach sorgen, als wir es ohnehin schon haben.

skatepark auf sylt

Verkehrschaos. Überteuerte Lebenshaltungskosten. Kein freier Wohnraum für Sylter, die deswegen  ihre Heimat verlassen müssen. Doch Anzeigenkunden oder Geschäftspartner vergraulen will ja nun auch keiner. Aber wer sind denn die drei Anwohner, die um  Lebensqualität fürchten?
Genauer hingeschaut ist es unter anderem Erich Spintig, der erste Vorsitzende des zweitgrößten Sportvereins der Insel, dem Tinnum 66 e.V. Um es sich in Erinnerung zu rufen: Die Skateanlage am Sylt-Stadion ist nur ein kleiner Teilbereich des Multiparks. Leichtathletik und Basketball spielen bei der Planung ebenfalls eine sehr wichtige Rolle. Sein reichhaltiger Erfahrungsschatz  basiert laut Eigenaussage auf einem Urlaubserlebnis auf den Kanaren. Er hat dort in einem Hotel neben einem Skatepark Urlaub gemacht und es war ihm zu laut. Dr. Andreas Dobrzinski. wird ebenfalls in dem Artikel zitiert. Dieser wohnt laut eigenen Bekunden seit Jahren neben einem Kindergarten und dieser Opfergang fällt ihm sehr leicht, wie er behauptet.  Aber wohnt er im Fischerweg, wie er selbst angibt? Nein, natürlich nicht.

Und der dritte vermeintliche Anwohner kommt aus der Gegend um Hamburg. Jan H. betreibt dort diverse Lebensmittelmärkte, ein wirtschaftliches Schwergewicht also. Nur ist er weder Sylter, noch wohnt er hier. Das scheint sich wie ein rotes Band durch die Namen der Kläger zu ziehen. Sie wohnen nicht vor Ort. Und sie haben Geld! Verdammt viel Geld. Was ist der Grund für die Klagen? Es werden gleich mehrere Punkte aufgezählt. Verwaltungstechnisch ist es die Umwandlung von einem reinen Wohngebiet zu einem Mischgebiet. Da die Zahl der Ferienwohnungen in stark zugenommen hat, kann man dort nicht mehr von einem reinen Wohngebiet reden. Dies wäre unbeachtet geblieben. Dank des Skateparks werden nun Fragen aufgeworfen, die wiederspiegeln, was auf der Insel schief läuft. Warum wohnt dort niemand mehr? Warum ist das Gebiet noch als reines Wohngebiet ausgewiesen, obwohl dort kaum jemand wohnt. Warum klagen Menschen die dort nicht wohnen gegen den Park? Wir haben versucht diesen Fragen auf den Grund zu gehen und haben eine Dokumentation gedrecht , in der wir versucht haben Antworten zu finden. Gar nicht so einfach. Es bedurfte einiges an Recherchen. Die Klagen dienen nur dem Zweck der Verhinderung.

Skatepark auf sylt

Das Südwäldchen könnte z.B. absaufen, wenn das Wasser von der Betonfläche Richtung Wald geleitet wird. Das Argument wurde wie viele andere widerlegt. Und dann haben wir noch die unsägliche Verwaltungshürde, die besagt, dass nur Vereinsmitglieder im Park Sport treiben können. Auch darüber machen sich die  Bedenkenträger Sorgen. Voller Ehrfurcht ziehe ich den imaginären Hut. Aber….  Das ist gar kein Nachteil. Ganz im Gegenteil – es ist ein Riesenvorteil. Denn die Anzahl der Mitglieder der Vereine wird in die Höhe schnellen. Genauso wie die Einnahmen. Tagesmitgliedschaften können vergeben werden, oder Wochenmitgliedschaften. Für einen Euro oder einen Cent. Oder auch Ehrenmitgliedschaften. Dann ist da noch die Standortfrage. Die Anlieger (?) und ihre Sympathisanten sehen den Skatepark eher in den Tinnumer Wiesen. Die Kommunalpolitik, hat den Standort ganz klar entschieden. Doch es scheint als wenn dies nicht verstanden wurde. Und so wird die Standortfrage bei jeder passenden oder unpassenden Gelegenheit erneut von den Gegnern hinterfragt. Über einen zentralen Standort müssen wir nun wirklich nicht diskutieren. Kinder oder Gäste aus List oder Hörnum, die nach Tinnum an die Sportanlage wollen, haben eine Odyssee sondergleichen vor sich.

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Im Grunde geht es den Klägern natürlich um die Rechtssicherheit. Sie wollen nämlich nur das Beste für die Inseljugend und auf gar keinen Fall, dass die Inselverwaltung durch Formfehler Probleme bekommt. Deshalb wird auch das Lärmschutzgutachten angefochten. Die angegebenen Dezibelzahlen entsprechen denen eines laufenden Kühlschrankes bzw. einer Unterhaltung. Und obwohl diese lächerlich erscheinen, reicht es den Klägern noch nicht.

Doch wie schaut es in der Praxis aus? Die Gegner des Skateparks scheinen davon auszugehen, dass Metallica morgens um sieben, mit der kompletten Anlage vor 30.000 Fans auftritt. Doch wer sich auskennt, der weiß, dass diese Skateanlage selbst in vollster Belegung in einem Abstand von 50 Metern kaum hörbar sein dürfte. Mit einer Schallschutzwand überhaupt nicht mehr. Die Presse der Insel berichtet darüber in fragwürdiger Weise. So wird unter anderem die Anwältin der insgesamt 19 Kläger zitiert.

„Die 55 Dezibel Lärmbeschallung, die dem Multipark zugestanden werden, sind bereits mit 50 Dezibel durch den Skatepark ausgeschöpft. Es wären nur noch 5% frei.“

Dies impliziert, dass Schallmessung sich addiert. Also hätten drei Skateparks nebeneinander dann eine absolut tödliche Wirkung auf den Menschen. Denn Lärm ab 150 Dezibel kann zu tödlichen  Herzrhytmusstörungen führen. Natürlich wissen die Personen, die diese Meldung so formulieren dies. Fakenews oder Unwissenheit? Das ist eine Frage, die ihr selbst benantworten könnt.

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Polemik scheint fehl am Platz.. Doch was bleibt, wenn rationelle Argumente nicht fruchten, wenn Nächstenliebe sich über den Wert der eigenen Immobilie definiert? Apropos Immobilienwert. Dieser wird ganz sicher steigen. Denn eine Freizeitanlage in der Nachbarschaft, wie ihn der Multipark darstellt, dürfte für Immobilien eine immense Wertsteigerung generieren.

Welche Power in der Skaterszene steckt, erkennt man an einem Vorfall in Spanien. Dort wurde in einem kleinen Ort an der Mittelmeerküste das Skateboarding verboten. Die landesweiten Protestaktionen seitens der Skater sorgten für Aufsehen und schon bald waren die Verbotsschilder zusätzliche Motivation. Aus ganz Europa kamen die Skater und rollten auf dem verbotenen Grund. Das Bild oben zeigt die Sylter Abordnung. Die Schilder stehen zwar immer noch, doch die Skater rollen nach wie vor auf den Weg. Und die angedrohten 15.000 Euro Strafe sind ein Papiertiger.  In diesem Fall war es der Bürgermeister, der willkürlich die Schilder aufgestellt hat und wohl nicht mehr im Amt sein dürfte.

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Seit 2013 verkaufen und vermieten wir Skate- und Rollsportbahnen sogenannte Pumptracks aus einer Holz-Fiberglas-konstruktion. Bedenkenträger haben mehrfach versucht, Projekte zu blockieren und sind in Bezug auf die Lärmemission regelmäßig gescheitert. Und dies obwohl ein Pumptrack potentiell lauter ist, als ein Skatepark, da die Holzbahn zudem noch hohl ist. Eine Anlage steht in Wenningstedt vor der Actionsporthalle am Golfplatz. Auf der letzten Demonstration wurde durch die Blume darüber gesprochen, dass es ein Vorhaben verschiedener Investoren gibt, das Gelände der Gemeinde abzukaufen. Schon vor Jahren habe ich mit Angelo Schmitt über das Thema diskutiert. Und ich hoffe, meine damalige im Scherz gemeinte Befürchtung wird niemals wahr werden:

„Klar kannst du hier bald Skaten. Du mußt dann ganz lieb den Rezeptionisten des
Ansässigen Wellnesshotels  fragen, ob du den Schlüssel für die Tiefgarage kriegst”

Doch am Ende wird alles gut. Das Schleswiger Verwaltungsgericht hat nun eindeutig zu  Gunsten der Skater entschieden. Dem Bau steht nun nichts mehr im Weg. Nun gilt es abzuwarten, wie die Finanzierungen aussehen und welcher Bauabschnitt wann fertiggestellt wird.

Wer nun meint klagefreudig Erwiderungen auf den Artikel zu schreiben: Nur zu – die Pressefreiheit gilt übrigens nicht nur für die Klägerseite.

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